Ape mit Anhänger ? Zulassung ?
Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2015, 16:09
Hi
Ich hab vor mir einen Anhänger für meine Ape zu bauen
Weil ich im Moment eine Ape zum ausschlachten da stehen hab , da wollte ich die Ladefläche zu einem Anhänger umbauen
Wie is das mit der Zulassung , ich hab das hier gefunden !
§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³),
Kann man das so stehen lassen ?
Oder kommen da noch irgendwelche gesetzte dazu
Muss man am Anhänger ein Duplikat seines Kennzeichens anbringen ?
Gibt es noch gesetzte für die Größe das Anhängers oder gesamt Länge des Gespanns
Der Anhänger is dann 1,40 m auf 1,20 m und meine ape is auch die lange Version
Gruß
Ich hab vor mir einen Anhänger für meine Ape zu bauen
Weil ich im Moment eine Ape zum ausschlachten da stehen hab , da wollte ich die Ladefläche zu einem Anhänger umbauen
Wie is das mit der Zulassung , ich hab das hier gefunden !
§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³),
Kann man das so stehen lassen ?
Oder kommen da noch irgendwelche gesetzte dazu
Muss man am Anhänger ein Duplikat seines Kennzeichens anbringen ?
Gibt es noch gesetzte für die Größe das Anhängers oder gesamt Länge des Gespanns
Der Anhänger is dann 1,40 m auf 1,20 m und meine ape is auch die lange Version
Gruß