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Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2015, 16:09
von alex328
Hi

Ich hab vor mir einen Anhänger für meine Ape zu bauen

Weil ich im Moment eine Ape zum ausschlachten da stehen hab , da wollte ich die Ladefläche zu einem Anhänger umbauen

Wie is das mit der Zulassung , ich hab das hier gefunden !



§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind


dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³),


Kann man das so stehen lassen ?

Oder kommen da noch irgendwelche gesetzte dazu

Muss man am Anhänger ein Duplikat seines Kennzeichens anbringen ?

Gibt es noch gesetzte für die Größe das Anhängers oder gesamt Länge des Gespanns

Der Anhänger is dann 1,40 m auf 1,20 m und meine ape is auch die lange Version


Gruß

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2015, 16:34
von falli
kann dir da zwar nicht weiterhelfen,bin aber auf antworten gespannt,hätte nämlich auch intresse für einen anhänger an meine 50er.gruss richard

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2015, 18:05
von HammerBlau
Hallo Alex,

zulassungsfrei wäre ein solcher " Anhänger ", bräuchte aber für den legalen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis ( BE ) des Herstellers ( das bist aber - je nach Betrachtung - du oder PIAGGIO ) oder eine Einzelbetriebserlaubnis.

https://www.landkreis-muenchen.de/auto- ... eantragen/
( verständlicher als die zugrundeliegenden Bestimmungen )

Die einzige Ausnahme ( Betriebserlaubnisfreiheit ) gibt es für Anhänger hinter einem MoFa ( Motorisiertes Fahrad ) mit einer bbH von 25 km/h. Für diese Anhänger gelten die Vorschriften für Anhänger hinter einem Fahrrad ( z.B. Rückstrahler, keine Beleuchtung ).

Praktisch hast du nur die Wahl zwischen " no risk no fun " oder Verzicht auf das Projekt.

Gruß aus Duisburg

Friedhelm

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2015, 21:26
von ella63
Moin,

schreib doch mal den Rolf an, http://www.ape-fans.de/member/Mega-Ape/
der hatte mal einen tollen "Zug".
Er kann Dir sicher weiterhelfen [Cool.gif] und nett ist er obendrein [dance2.gif] .

So long
die Ellas [hi.gif]

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Dienstag 28. April 2015, 14:38
von viereck
Geht das überhaupt noch hinter der Fuffi, ich hab mal irgendwo gelesen das man hinter Zweiräder keine Anhänger mehr führen darf.
Und die Apen sind ja nunmal nun dem Zweirad zugeordnet worden (siehe die Frage des Führerscheins), bei den großen Apen gibt es ja noch LKW,SonderKFZ und KFZ dreirädrig ohne L5E Einstufung, aber bei einer Fuffi sehe ich da eher düster.

Frage man also jemand der das kleingedruckte im Gesetz deutungssicher lesen kann. [board/kez_11.gif]

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Dienstag 28. April 2015, 14:46
von Foschi
Am besten ist du wirst bei Deiner Zulassungsstelle und beim TÜV vorstellig und erläuterst denen Dein Vorhaben. Nicken diese freundlich ist alles im grünen Bereich.

Ich würde vor Beginn eines solchen Projektes die o.g. Stellen ansprechen.
Sonst baust Du auf Verdacht und die Arbeit ist vielleicht umsonst!

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Dienstag 28. April 2015, 18:49
von HammerBlau
viereck hat geschrieben:Geht das überhaupt noch hinter der Fuffi, ich hab mal irgendwo gelesen das man hinter Zweiräder keine Anhänger mehr führen darf.
Und die Apen sind ja nunmal nun dem Zweirad zugeordnet worden (siehe die Frage des Führerscheins), bei den großen Apen gibt es ja noch LKW,SonderKFZ und KFZ dreirädrig ohne L5E Einstufung, aber bei einer Fuffi sehe ich da eher düster.

Frage man also jemand der das kleingedruckte im Gesetz deutungssicher lesen kann. [board/kez_11.gif]
Den Letztgenannten zu finden wird nicht ganz einfach, Gerd - nur als Beispiel ( andere Problematik )

http://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntm ... onFile&v=5

smiley_000379810_1

Soweit ich das sehe, habe ich Alex schon zur Aufgabe seines Projekt gebracht, ohne die Frage, ob hinter einer 50er überhaupt ( noch ) etwas gezogen werden darf, aufzuwerfen.

Gruß aus Duisburg

Friedhelm

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Dienstag 28. April 2015, 21:25
von Aeppi
am einfachsten ist eine Achse oder Anhänger mit Brief

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Mittwoch 29. April 2015, 07:56
von Cabal84
Mensch Ralf... am Sonntag noch von gesprochen und jetzt schon fertig geschraubt! [Good.gif]

Re: Ape mit Anhänger ? Zulassung ?

Verfasst: Donnerstag 30. April 2015, 20:27
von Aeppi
Jan...der war schon am Sonntagabend fertig [Cool.gif]
Gruß Äppi