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Strafzettel: APE 50 und Verkehrszeichen 315

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2023, 16:02
von PonyApe
Hallo,

wir haben einen Strafzettel bekommen. Unser Vergehen bestand darin, dass unsere APE 50 nicht halb hoch auf den Gehsteig geparkt wurde.

Jetzt frage ich mich, ob die APE 50 nun ein Auto ist oder ein Roller. Ein Roller kann bei Zeichen 315 wohl ganz auf den Gehsteig.

Dazu muss man sagen, dass die Ape genau am Rand stand. Jetzt versuche ich zu verstehen, ob wir da jemanden vehindert haben. Aufgrund der geringen Breite des Fahrzeugs geht das weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Alke anderen Fahrzeuge haben da ja ganz andere Dimensionen.

Hat jemand schon einmal ein solch schwerwiegendes Problem gehabt??

Gruß pa

Re: Strafzettel: APE 50 und Verkehrszeichen 315

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2023, 18:59
von Don Camillo
Hallo
im grunde genommen ist die Ape ein dreirädiges Kleinkraftrad und wird nicht als PKW behandelt.
Gruß Lothar [hi.gif]

Re: Strafzettel: APE 50 und Verkehrszeichen 315

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2023, 20:06
von Bluesmate
... davon abgesehen steht die Ape bei "halb auf dem Gehsteig" ja nur mit einem Hinterrad oben und damit beängstigend schräg [board/kez_11.gif]

Re: Strafzettel: APE 50 und Verkehrszeichen 315

Verfasst: Samstag 1. Juli 2023, 11:50
von Voyager
Ich habe meine APE mal neben einem Gehweg unter einem Baum / Grünstreifen geparkt.
Nachdem ich glücklicherweise nach ca. einer halben Stunde zurück kam, standen DREI Ordnungsdiener vor der APE und waren am Rätseln, was sie jetzt machen sollen.

Sie sagten mir, das auf dem Grünstreifen nicht geparkt werden darf und waren recht froh, das ich die APE schnell weg gefahren habe.
Die anderen Roler und Fahrräder die dort standen waren nicht von interesse ....... [dash1.gif]

Klar nimmt eine APE mehr Raum ein als ein Roller und ich habe schon drauf geachtet das keiner behindert wird.

Deutschland und sein liebstes Steckenpferd = BÜROKRATIE !

[Drinks.gif]

Re: Strafzettel: APE 50 und Verkehrszeichen 315

Verfasst: Dienstag 4. Juli 2023, 07:25
von KlausH
PonyApe hat geschrieben: Donnerstag 29. Juni 2023, 16:02 Unser Vergehen bestand darin, dass unsere APE 50 nicht halb hoch auf den Gehsteig geparkt wurde.
Jetzt frage ich mich, ob die APE 50 nun ein Auto ist oder ein Roller.
Ob die Ape nun Auto oder Roller ist, ist unerheblich. Anlage 3 StVO spricht im Abschnitt 3 von Fahrzeugen und davon, dass "Im Zeichen ist bildlich dargestellt (ist), wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."
Da die Ape ein mehrspuriges Fahrzeug ist, ist mindestens ein Rad aufgesetzt zu parken.