ich versuche gerade, den potentiellen Verkäufer meiner Wunschape dabei zu unterstützen, neue Papiere zu beantragen, da die alten nicht aufzufinden sind.
Kaufvertrag des Neufahrzeugs von 2015 ist da, Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt, habe in der Hinsicht also keine Bedenken.. wie der Name schon sagt ;-) Einen Gutachter haben wir auch schon.
Es sei noch dazugesagt, dass der Verkäufer die Kosten übernimmt, und der Verkauf erst stattfindet, wenn wirklich alles geklärt ist! Ich helfe nur ein wenig mit der Logistik.
Wäre die Ape von 2018 oder jünger, hätte das Autohaus neue Papiere beantragen können... aber 2015 ist offenbar gleich Urzeit, da geht nix mehr.
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Um die EBE nach §21 StVZO zu erhalten, wäre es hilfreich, eine CoC einer Ape aus der gleichen Zeit zu haben. Eine 2002er CoC habe ich schon auftreiben können, aber vielleicht kann uns einer von euch mit einer 2015er unter die Arme greifen? Natürlich gerne per PN.
Ich danke im Voraus und hoffe, demnächst im Fahrzeugvorstellungs-Forum posten zu dürfen!