Seite 3 von 3

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Montag 4. Februar 2019, 19:13
von wehoe
Das war mir klar.
Es gibt ja auf Land- und Bundesstraßen noch viele andere langsame Fahrzeuge, z.B. Trecker, Radfahrer und Mofas. Daher ist eine Ape nicht unbestreitbar ungwöhnlich langsam. Aus diesem Grund gehört so'ne Krawall-Laterne ja auch bei mir zur Autobahnaustattung. Wenn man meine TM mal auf irgendwelchen Fotos mit'nem gelben Pickel drauf sieht, bin ich auf der Anfahrt bestimmt auf der Autobahn gewesen.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Montag 4. Februar 2019, 19:55
von Micke
Hat der Tüvmann zufällig eine Alternative gesagt?
Statt Blinklicht irgend ein Dauerlicht?
Blau geht ja. nicht, aber vielleicht Grün ?
Irgendwas wo auffällig ist.
Durch die LED Technik ist wahrscheinlich einiges machbar.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Dienstag 5. Februar 2019, 14:01
von Carsten Fahldieck
Hallo Micke,
die einzigste aussage von Ihm war, das Wir ja entsprechende Beleuchtung haben und die Reicht ja aus.
Und bei Treckern ist es nur dann erlaubt, wenn er ein Arbeitsgerät hinten dran hat und es sein kann, das durch die Verschmutzung die Beleuchtung nicht richtig sehbar ist. Er meinte aber auch, das die eigentlich für klare Rückleuchten sorgen müssten.
Ich will aber mal in den nächsten Tagen hier bei mir zu der Rennleitung gehen und fragen, was die dazu sagen.
Wenn die das abwinken, dann müsste das ja okay sein.

Bis dahin
Liebe Grüße an Euch alle
Carsten

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Dienstag 5. Februar 2019, 17:49
von derossi
hi,
wenn die beleuchtung dreckig ist und dann blinkleute ist vorsatz und kostet dann richtig geld wenn du das den polizisten so erklärst. [board/kez_11.gif]
dafür gibt es ein putzlappen.

was die polizei sagt ist nix wert, weil wenn es drauf ankommt ( nach unfall) zählt nur eine meinung die vom richter. hg jfd
[big_boss

gruß
andreas

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 6. Februar 2019, 18:44
von Schneelche
Hallo Markus,
hallo in die Runde,
nachdem ich mit meiner mitternachtsblauen Fufi mehrfach übersehen wurde, habe ich mir das Reflecktorband besorgt (Scotch)welches auch die LKWs haben. Habe damit beide Unterkanten der Ladefläche bekebt, vorne zwei Streifen in den Rundungen, und hinten die Kante der Klappe. Da mir das Band im Original zu Breit war ( 50mm) habe ich es längs halbiert.
Ich habe weißes Band genommen - Laut Rennleitung müsste es eigentlich Orange oder Rot sein - (für LKW gibt es da Vorschriften)
Allerdings wurde diese Sicherheitsmaßnahme bei Kontrollen immer positiv kommentiert.
Anfangs wollte ich die komplette Kontur des Kasten markieren - das könnte dann aber wie ein LKW aussehen der, weil so klein, noch ganz weit weg ist, und genau das wollen wir ja vermeiden.
Seit ich das Reflektorband drauf habe bin ich zumindest im Dunkeln nicht mehr übersehen worden.


Grüße Rainer

PS- Bei der Fuffi sollte es mit einer klassischen Rundumleuchte 50 W H3 Birne + Drehantrieb Stromprobleme geben.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 7. April 2021, 17:51
von daniu
Hi,

Wahrscheinlich hätte ich mich mit meiner Frage: viewtopic.php?f=21&t=19605&p=187054#p187054 eher hier ran hängen sollen:

meine TM 703 war ein städtisches Fahrzeug und hatte eine Rundumleuchte. Die wurde vor der Übergabe abgenommen - die Reflektorstreifen leider auch (und zwar sehr unschön)

Was könnte ich denn jetzt legales mit dem 12 V Anschluss und den 4 Löchern am Dach anfangen?

Grüße

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Donnerstag 8. April 2021, 11:17
von Rübe
daniu hat geschrieben: Mittwoch 7. April 2021, 17:51 Hi,

Wahrscheinlich hätte ich mich mit meiner Frage: viewtopic.php?f=21&t=19605&p=187054#p187054 eher hier ran hängen sollen:

meine TM 703 war ein städtisches Fahrzeug und hatte eine Rundumleuchte. Die wurde vor der Übergabe abgenommen - die Reflektorstreifen leider auch (und zwar sehr unschön)

Was könnte ich denn jetzt legales mit dem 12 V Anschluss und den 4 Löchern am Dach anfangen?

Grüße
Zuschweißen, spachteln und lackieren oder zusätzliche Arbeitsleuchten die der StVZO entsprechen.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Donnerstag 8. April 2021, 11:30
von Voyager
Um das Thema auch nochmal kurz aufzugreifen:

Ich habe einen VW T5 von einem freien Händler gekauft, der Fahrzeuge von Firmen verkauft, bzw. Fahrzeuge von Gemeinden und Behörden.
Auf meinem T5 waren zwei gelbe Rundumleuchten verbaut.
Ein Anruf bei der Dekra:
Die Leuchten müssen abgeschraubt werden, da ich Privatmann bin und diese eigentlich nicht einsetzen darf, da ich als solcher keinerlei Handhabung dafür habe.
Drauflassen und abklemmen ( sehen eh Böld aus ) wollte ich nicht und wenn, dann müssen die Biester auch funktionieren - was am Auto dran ist muss auch funktionieren ( TÜV / Dekra )
Da ich dsa aber nicht darf ...........- siehe oben !
Zugeschweißt, verspachtelt und lackiert - fertig!

Ich habe sie abgebaut und bei Ebay vertickt.
Meine APE hat zusätzliche Blinker, dritte Bremsleuchte und dünne Reflektorstreifen.
Wer das übersieht sollte seineFahrtauglichkeit mal überprüfen lassen.

[Drinks.gif]

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Donnerstag 8. April 2021, 14:38
von daniu
Hi,

leider fehlt es mir sowohl an Möglichkeiten (Schweißgerät) als auch an Fähigkeiten, die Löcher zu verschließen. Hinzu kommt, dass es schwierig ist, beim Überlackieren ein schönes Ergebnis zu erhalten

Vor allem aber auch deshalb, weil ich so eine "Arbeitsleuchte" evtl. tatsächlich gebrauchen könnte. Wenn ich das hier: https://herman-unterwegs.de/zusatzschei ... rechtlich/ richtig verstehe, darf ich eine Arbeitsleuchte anbringen, aber eben NICHT während der Fahrt verwenden - was ich auch gar nicht möchte.

Sollte ich Mal auf die aberwitzige Idee kommen, meine Ape durch eine Neulackierung zu vergolden, würde ich in Erwägung ziehen, die Löcher zu schließen.

Grüße

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 22. Mai 2021, 21:39
von sleepy
Es gibt einen Unterschied zwischen Rundumleuchte (eintragungspflichtig) und Blinkleuchte (nicht eintragungspflichtig). Eine Rundumleuchte, hat bauartbedingt einen Hohlspiegel der sich Motorbetrieben dreht, um die Eingetragen zu bekommen, muß man eine stichfeste Begründung haben (z.B. Abschleppdienst, Schwerlasttransport etc.), man braucht ein pol. Führungszeugnis zur Beantragung und muß ein Gewerbe angemeldet haben, eine Blinkleuchte hingegen hat und brauch dies nicht und darf von jedermann angebaut werden, um Unfallstellen zu sichern und vor Gefahren zu warnen. Die hier angesprochenen im privaten Besitz befindlichen Feuerwehren und ähnliche Fahrzeuge mit blauen Rundumleuchten müssen abgedeckt werden, da diese nur von Feuerwehr, Krankentransport und Polizei verwendet werden dürfen. Da im Gesetz immer nur die Rede von Rundumleuchten ist, kann bei Benutzung von Blinkleuchten keiner was sagen, denn es fehlt ganz einfach die Einstufung von rechtswegen. Genauso wie z.B. bei einer kurzen Strecke, die ist auch nicht Definiert. [Cool.gif]