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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 2. Februar 2019, 12:53
von Carsten Fahldieck
Hallo.
Ich habe mich mal im Internet belesen, was die Rundumleuchte betrifft.

Dort steht in der STVO §38 Abs.3 folgendes:
(3)1.Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.
2. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.
3. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Und danach ist es für mich so das wir die Verwenden dürfen, da wir ja ein ungewöhnlich langsam fahrendes Fahrzeug (außerhalb der Ortschaft) sind.

Weiterhin muss die Rundumleuchte aber auch das E1 Prüfzeichen haben.
In dem folgendem Link ist dazu mal eine PDF von Hella.
https://www.hella.com/truck/assets/medi ... LLA_DE.pdf

Bis dahin
immer eine schöne Fahrt

Euer Carsten

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 2. Februar 2019, 16:02
von Roller-Shop
ich denke mal, wenn Du eine typgeprüfte Leuchte mit Magnetsockel nimmst und die nur auf Landstaßen außerhald der Stadt benutzt..... sillte es keinen Ärger geben....

ganz legal ists nicht....

Rita

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 2. Februar 2019, 17:21
von Jasi
Hallo Apeinsten !
Eine gelbe Rundumleuchte ist ein "Anbauteil" nach StvZo. Genau wie der Dachgepäckträger.
Es wird nur problematisch wenn ihr die 4000mm Fahrzeughöhe überschreitet. [biggrin.gif]
Also ist erstmal eine Montage "Eintragungsfrei".

§ 38 sagt da genau das richtige.
Wenn wir in geschlossenen Ortschaften fahren, sind wir ganz "normale" Verkehrsteilnehmer.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind wir "ein Verkehrshindernis". Is nun mal so.
Daher ist eine Nutzung rechtlich zulässig, aber nicht rechtlich vorgeschrieben.

Zum "blauen" Licht..... Dies ist zwar an Oldtimern (z.B.Feuerwehrfahrzeuge) "Abdeckungspflichtig", weil "blau" nur für Fahrzeuge nach SOG genutzt werden darf.
P.S. es gibt auch noch "rot" und "grün" für SOG - Fahrzeuge.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 08:50
von Rübe
Roller-Shop hat geschrieben: Samstag 2. Februar 2019, 16:02 ich denke mal, wenn Du eine typgeprüfte Leuchte mit Magnetsockel nimmst und die nur auf Landstaßen außerhald der Stadt benutzt..... sillte es keinen Ärger geben....

ganz legal ists nicht....

Rita
Jain. Das kommt auf die Tagesform der Rennleitung an. Der eine "Trachtenträger" findet es. obwohl es nicht erlaubt ist, gut und der Andere knöpft dir ein Bußgeld ab weil durch die Anbringung der Rundumleuchte deine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ich hatte schon beide Fälle.

P.S. Wenn wir zu den treffen eine Ausfahrt machen hab ich auf meine TM immer eine zugelassene gelbe Magnetleuchte mit E-Zeichen.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 09:58
von Roller-Shop
ich hatte auf meinem Kombi einen Balken(wie US Policecars) in gelb....(lange bevor der ADAC sowas hatte)

war ganz schön aufwendig, bis der eingetragen war...

Rita

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 10:01
von Micke
Gestern wäre Ich froh gewesen Ich hätte eine gehabt.
Ein Auto hat mir die Vohrfahrt genommen.
Zum Glück habe Ich gehuppt, und der Autofahrer hat schnell beschleunigt.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 10:06
von Roller-Shop
Rübe hat geschrieben: Sonntag 3. Februar 2019, 08:50....und der Andere knöpft dir ein Bußgeld ab weil durch die Anbringung der Rundumleuchte deine Betriebserlaubnis erloschen ist.
fest montiert, könnte BE erlöschen lassen... mit Magnetfuß aufgesetzt nicht....
kann aber als Ordnungswidrigkeit angesehen uns mit Verwarngeld belegt werden...
da muß man aber an ein ziemlichen Korinthenkacker geraten.....

eher ist zu erwarten..."mach das Ding aus und pack das ein....und mach Dich vom Acker mit der Knatterbüchs"...


Rita

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 10:37
von Micke
Was würde es für Allternativen geben?
Statt Rundumleuchte?
Blinklicht wie es auf den Müllauto sind?

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 10:43
von Micke
Blinklicht könnte vielleicht auch als Rundumleuchte gelden?
Was denk ihr?

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Montag 4. Februar 2019, 11:06
von Carsten Fahldieck
Hallo.
Ich war eben einmal bei der DEKRA und habe mich dort zwecks dem Thema Rundumleuchte bei der APE erkundigt.
Leider können wir nicht auf der basis von wegen langsam fahrendes Fahrzeug die Rundumleuchte aufbauen.
Wir dürften wie jeder andere nur eine Rundumleuchte benutzen, wenn Wir eine Panne haben ( Ich weiß APE fahrer haben sowieso ein Rad ab. [dash1.gif] ).

Nach der Aussage von den Prüfern dort, müssen wir halt dafür sorgen, das unsere Beleuchtung I.O. ist. Und dann sind wir entsprechend abgesichert.

Leider kann ich Euch keine Andere Aussage machen.

Bis dahin
Liebe Grüße Euer
Carsten