Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
@TomPe,in den Papieren sind die Masse der Ape eingetragen. Wenn ich die durch Anbauten verändere ist das nach meiner Meinung schon änderungspflichtig in die Papiere einzutragen. Egal welchen Sinn/Zweck der Anbau erfüllen soll.Manfred.
Hüte Dich vor Sturm und Wind und Apefahrern die in Rage sind .
- Rübe
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Es gibt z.B. alte Feuerwehrfahrzeuge in privater Hand. Dort müssen die Rundumleuchten mindestens abgedeckt werden.
Gugst du auch hier.
http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0 ... index.html
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Ok Ich werde es Lassen.
Ich habe an der Rückseite der Kabine win Rotes Blinklicht montiert, so was für die Fahrräder.
Ich habe an der Rückseite der Kabine win Rotes Blinklicht montiert, so was für die Fahrräder.
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Baujahr leider noch unbekannt.
Kilometerstand unbekannt, da ich keinen Tacho habe
Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Hallo.
Ich habe mich mal im Internet belesen, was die Rundumleuchte betrifft.
Dort steht in der STVO §38 Abs.3 folgendes:
Weiterhin muss die Rundumleuchte aber auch das E1 Prüfzeichen haben.
In dem folgendem Link ist dazu mal eine PDF von Hella.
https://www.hella.com/truck/assets/medi ... LLA_DE.pdf
Bis dahin
immer eine schöne Fahrt
Euer Carsten
Ich habe mich mal im Internet belesen, was die Rundumleuchte betrifft.
Dort steht in der STVO §38 Abs.3 folgendes:
Und danach ist es für mich so das wir die Verwenden dürfen, da wir ja ein ungewöhnlich langsam fahrendes Fahrzeug (außerhalb der Ortschaft) sind.(3)1.Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.
2. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.
3. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Weiterhin muss die Rundumleuchte aber auch das E1 Prüfzeichen haben.
In dem folgendem Link ist dazu mal eine PDF von Hella.
https://www.hella.com/truck/assets/medi ... LLA_DE.pdf
Bis dahin
immer eine schöne Fahrt
Euer Carsten
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
ich denke mal, wenn Du eine typgeprüfte Leuchte mit Magnetsockel nimmst und die nur auf Landstaßen außerhald der Stadt benutzt..... sillte es keinen Ärger geben....
ganz legal ists nicht....
Rita
ganz legal ists nicht....
Rita
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- Extras: TL4 T :Zadra Felgen hinten , ZV , Rdo , Pritsche Eigenbau, Innen Stoff-Verkleidung, Radio, Heizung, Umbau auf LED-Beleuchtung.
ZAPC80 :Kabine 130mm verlängert , Zadra Felgen hinten , ZV , Rdo , Alu-Pritsche mit Hochplane , Innen Stoff-Verkleidung, Radio, Umbau auf LED-Beleuchtung. - Setup: Beide : 102 ccm, Bedüsung eingestellt. 16er Zahnrad. 45 km/h ohne Vollgas fahren zu müssen.
Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Hallo Apeinsten !
Eine gelbe Rundumleuchte ist ein "Anbauteil" nach StvZo. Genau wie der Dachgepäckträger.
Es wird nur problematisch wenn ihr die 4000mm Fahrzeughöhe überschreitet.
Also ist erstmal eine Montage "Eintragungsfrei".
§ 38 sagt da genau das richtige.
Wenn wir in geschlossenen Ortschaften fahren, sind wir ganz "normale" Verkehrsteilnehmer.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind wir "ein Verkehrshindernis". Is nun mal so.
Daher ist eine Nutzung rechtlich zulässig, aber nicht rechtlich vorgeschrieben.
Zum "blauen" Licht..... Dies ist zwar an Oldtimern (z.B.Feuerwehrfahrzeuge) "Abdeckungspflichtig", weil "blau" nur für Fahrzeuge nach SOG genutzt werden darf.
P.S. es gibt auch noch "rot" und "grün" für SOG - Fahrzeuge.
Eine gelbe Rundumleuchte ist ein "Anbauteil" nach StvZo. Genau wie der Dachgepäckträger.
Es wird nur problematisch wenn ihr die 4000mm Fahrzeughöhe überschreitet.
![[biggrin.gif] [biggrin.gif]](./images/smilies/biggrin.gif)
Also ist erstmal eine Montage "Eintragungsfrei".
§ 38 sagt da genau das richtige.
Wenn wir in geschlossenen Ortschaften fahren, sind wir ganz "normale" Verkehrsteilnehmer.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind wir "ein Verkehrshindernis". Is nun mal so.
Daher ist eine Nutzung rechtlich zulässig, aber nicht rechtlich vorgeschrieben.
Zum "blauen" Licht..... Dies ist zwar an Oldtimern (z.B.Feuerwehrfahrzeuge) "Abdeckungspflichtig", weil "blau" nur für Fahrzeuge nach SOG genutzt werden darf.
P.S. es gibt auch noch "rot" und "grün" für SOG - Fahrzeuge.
Wahnsinn ist mein Hobby ........
- Rübe
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Jain. Das kommt auf die Tagesform der Rennleitung an. Der eine "Trachtenträger" findet es. obwohl es nicht erlaubt ist, gut und der Andere knöpft dir ein Bußgeld ab weil durch die Anbringung der Rundumleuchte deine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ich hatte schon beide Fälle.Roller-Shop hat geschrieben: ↑2. Februar 2019, 16:02ich denke mal, wenn Du eine typgeprüfte Leuchte mit Magnetsockel nimmst und die nur auf Landstaßen außerhald der Stadt benutzt..... sillte es keinen Ärger geben....
ganz legal ists nicht....
Rita
P.S. Wenn wir zu den treffen eine Ausfahrt machen hab ich auf meine TM immer eine zugelassene gelbe Magnetleuchte mit E-Zeichen.
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
ich hatte auf meinem Kombi einen Balken(wie US Policecars) in gelb....(lange bevor der ADAC sowas hatte)
war ganz schön aufwendig, bis der eingetragen war...
Rita
war ganz schön aufwendig, bis der eingetragen war...
Rita
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
Gestern wäre Ich froh gewesen Ich hätte eine gehabt.
Ein Auto hat mir die Vohrfahrt genommen.
Zum Glück habe Ich gehuppt, und der Autofahrer hat schnell beschleunigt.
Ein Auto hat mir die Vohrfahrt genommen.
Zum Glück habe Ich gehuppt, und der Autofahrer hat schnell beschleunigt.
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- fachapeist
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Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?
fest montiert, könnte BE erlöschen lassen... mit Magnetfuß aufgesetzt nicht....
kann aber als Ordnungswidrigkeit angesehen uns mit Verwarngeld belegt werden...
da muß man aber an ein ziemlichen Korinthenkacker geraten.....
eher ist zu erwarten..."mach das Ding aus und pack das ein....und mach Dich vom Acker mit der Knatterbüchs"...
Rita