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Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:08
von Micke
Hallo eine Frage, wen ich eine Rundumleuchte montieren würde, damit man mich bei Dunkelheit bessersehen wird, darf ich als privater damit dann fahren?
Weis das jemand?

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:20
von derossi
hi

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen [...] zu warnen." (§38 Abs. 3 StVO - Quelle: Juris GmbH)

gruß

andreas

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:33
von Paetz
Alternative: Positionsleuchten mit E-Nummern (vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb), die mit dem Licht geschaltet sind. Ist zwar offiziell nicht erlaubt, aber beim TÜV/GTÜ hat man meine Anfrage trotzdem nicht negativ beschieden.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 22:05
von FloZi
derossi hat geschrieben: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:20 Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.
Eine Gefahr kann aber auch ein sehr langsames Fahrzeug auf einer Landstraße sein.

Traktoren haben doch auch oft so eine Rundumleuchte.


F.Ziller

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Mittwoch 30. Januar 2019, 23:30
von derossi
hi,
beim traktor sind die drauf wegen den geräten die angehängt werden können/ evtl überstehen usw.

es besteht keine notwendigkeit somit auf ein langsames fahrzeug anzuzeigen , weil sonst jeder roller / fahrad / ein abbiegendes auto usw so was haben sollte/muß.

[crazy_pilot.gif] mann könnte ja die ape auch auf 100 kmh bringen , damit wären dann auch die probleme weg [crazy_pilot.gif]

gruß

andreas

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Donnerstag 31. Januar 2019, 11:11
von wehoe
Micke hat geschrieben: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:08 Hallo eine Frage, wen ich eine Rundumleuchte montieren würde, damit man mich bei Dunkelheit bessersehen wird, darf ich als privater damit dann fahren?
Weis das jemand?
Aber nur auf der Autobahn
Stvo §38 Abs.3:
(3) 1Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. 2Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. 3Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Im anderen Forum hatte ich mal einen Vorgang dazu eingestellt (auch wenn es der Webmaster nicht gerne sieht):
https://www.das-apeforum.de/index.php?t ... #post97151
Man sollte sich aber auch des Risikos bewußt sein:
https://www.nonstopnews.de/meldung/13952
Mit dem Begriff "Trauerfahrt" findet man in den Foren mehr dazu.

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Freitag 1. Februar 2019, 20:39
von Rübe
Micke hat geschrieben: Mittwoch 30. Januar 2019, 21:08 Hallo eine Frage, wen ich eine Rundumleuchte montieren würde, damit man mich bei Dunkelheit bessersehen wird, darf ich als privater damit dann fahren?
Weis das jemand?
Nein. Verboten

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Freitag 1. Februar 2019, 22:15
von TomPe
Höhenmass ? Wieso muss man auch dachträger oder vorstehender Blinker eintragen ?
Ja Rundleuchte ist nicht erlaubt ....

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 2. Februar 2019, 09:59
von Rübe
Es gibt z.B. alte Feuerwehrfahrzeuge in privater Hand. Dort müssen die Rundumleuchten mindestens abgedeckt werden.

Gugst du auch hier.

http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0 ... index.html

Re: Rundumleuchte erlaubt auf der APE?

Verfasst: Samstag 2. Februar 2019, 10:52
von Micke
Ok Ich werde es Lassen.
Ich habe an der Rückseite der Kabine win Rotes Blinklicht montiert, so was für die Fahrräder.